Damit Sie nicht alles auf einmal ausfüllen müssen: Laden Sie Ihren Stand als Datei herunter und später wieder hoch. Hochgeladene Dokumente lassen sich dabei nicht mitspeichern – diese wählen Sie beim Wiederaufnehmen erneut aus.
Person 1
Schritt 2 von 9
Ehemann / Einzelperson / Partner 1.
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Person 2
Schritt 3 von 9
Ehefrau / Partner 2 – falls vorhanden.
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Vollmachtspersonen (Vorsorgeauftrag)
Schritt 4 von 9
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Nachkommen
Schritt 5 von 9
Da Nachkommen pflichtteilsberechtigt sind, bitte auch bei Volljährigkeit ausfüllen. Sowohl auf dem Testament als auch auf einem Ehe- und Erbvertrag müssen die Nachkommen mit diesen Angaben aufgeführt werden.
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Zivilstand Bitte wählen … ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft geschieden getrennt verwitwet Bitte dieses Feld ausfüllen.
Falls Sie weitere Kinder haben, bitte hier mit sämtlichen Angaben eintragen Bitte dieses Feld ausfüllen.
Patientenverfügung
Schritt 6 von 9
Hinweis Erbschaftssteuer: Ehepartner und Nachkommen in absteigender Linie sind in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Grosseltern, Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen erhalten einen privilegierten Steuersatz und einen Freibetrag. Alle anderen Personen gelten als «Drittpersonen» und bezahlen bis zu 44 % Erbschaftssteuer. Die Kantone Schwyz und Obwalden kennen keine Erbschaftssteuer.
Ehe- und Erbvertrag
Schritt 7 von 9
Empfohlen für Personen mit Pflichterben (Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und Kindeskinder), z. B. Ehepaare mit Kindern, Patchwork-Situationen oder Personen mit Liegenschaften, Firmen oder grösserem Sachvermögen.
Falls ja: jeweiliger Name und Auskaufsbetrag Bitte dieses Feld ausfüllen.
Falls ja: Name(n) der Nachkommen Bitte dieses Feld ausfüllen.
Hinweis Pflichtteile: Ehepartner – Pflichtteil 1/4, gesetzlicher Erbteil 1/2. Nachkommen – Pflichtteil 1/4, gesetzlicher Erbteil 1/2. Freie Quote 1/2. Ohne Testament oder Ehe- und Erbvertrag gelten die gesetzlichen Erbteile.
Testament
Schritt 8 von 9
Empfohlen für Personen ohne Pflichterben oder als Übergangslösung, z. B. Ehepaare, die ihre Kinder auf den Pflichtteil setzen wollen, Paare ohne Kinder oder Einzelpersonen ohne Pflichterben.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erstellung
Ihrer Analyse verwendet (Datenschutz ).