Erfassen Sie Personen, laufende Einkommen und einmalige Kapitalereignisse mit ihrem jeweiligen Jahr — die Steuerprogression wird automatisch angewendet. Verschieben Sie ein Ereignis einfach in ein anderes Jahr, um die Wirkung auf Steuern und Vermögen sofort zu sehen.
Alter wird aus dem Geburtsdatum berechnet und unten in der Tabelle automatisch mitgeführt.
Falls Kinder vorhanden: Geburtsdatum erfassen, damit Alter und Kinderabzug automatisch pro Jahr mitlaufen. «In Ausbildung bis Alter» bestimmt, bis wann ein Kind steuerlich und bei den Kinderkosten noch als aktiv gilt (Bund: Kinderabzug i. d. R. bis Volljährigkeit bzw. bis Ende einer Erstausbildung, max. 25).
| Name | Geburtsdatum | Zugeordnet | In Ausbildung bis Alter |
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Lohn, Dividenden, Renten aus AHV/PK/3a — je mit Start- und optionalem Endjahr sowie jährlicher Veränderung.
| Bezeichnung | Typ | Person | Betrag p.a. | Ab Jahr | Bis Jahr | Veränd. %/Jahr |
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PK-/3a-Kapitalbezug, Lebensversicherung, Firmenkauf/-verkauf, Dividenden-Sonderausschüttung usw. — das Jahr ist frei verschiebbar, und jedes Ereignis wird der jeweiligen Person zugewiesen (eigenes Vorsorgekapital, eigene Firma usw.).
| Bezeichnung | Typ | Person | Jahr | Betrag |
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Hinweis: Betrag positiv = Zufluss (z. B. Firmenverkauf, Kapitalbezug), negativ = Abfluss (z. B. Firmenkauf).
Gleiche Positionen wie im Excel-Vorsorgerechner. «Gemeinsam» = ein Betrag, wird 50/50 geteilt. «Getrennt» = für Patchwork/eigene Kassen — je Person ein eigener, unabhängiger Betrag (z. B. je eigene Miete, je eigene Krankenkasse). Das Total wird automatisch gebildet. «Kosten pro Kind» wird automatisch mit der Zahl der gemäss Abschnitt 1 aktiven Kinder multipliziert. «Weiterbildung» ist zusätzlich bis CHF 12'900 pro Person und Jahr vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Näherung an den Bundesabzug für berufsorientierte Weiterbildung).
| Position | Modus | Betrag p.a. | ||
|---|---|---|---|---|
| Total Ausgaben p.a. | 0 | |||
Wie bei den Ausgaben: jede Vermögensposition entweder als ein gemeinsamer Betrag (wird 50/50 zugewiesen — praktisch für ein Konto oder eine Liegenschaft im Miteigentum) oder getrennt mit je eigenem Betrag pro Person erfassen. Die Hypothek als negative Position eintragen. Mehrere Liegenschaften mit je eigenem Eigenmietwert erfassen Sie unten in Abschnitt 6.
| Position | Modus | Betrag (CHF) | ||
|---|---|---|---|---|
| Total Reinvermögen heute | 0 | |||
Am 28.9.2025 hat das Volk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen; die Reform tritt am 1.1.2029 in Kraft und betrifft nur den Hauptwohnsitz: dort entfällt der Eigenmietwert als Einkommen, Hypothekarzins ist danach nur noch im Rahmen des absteigenden Ersterwerberabzugs abziehbar (max. CHF 10'000 im ersten Jahr für Ehepaare / CHF 5'000 für Alleinstehende, während 10 Jahren linear absteigend). Bei Zweitwohnsitzen (z. B. Ferienwohnung) bleibt der Eigenmietwert gemäss Reformtext auch nach 2029 bestehen. Jemand kann mehrere Liegenschaften mit je eigenem Eigenmietwert besitzen — pro Zeile erfassen. Den Hypothekarzins selbst erfassen Sie unten in Abschnitt 7 «Schulden, Zinsen & Vorsorgeeinkäufe» — dort wird die Ersterwerberabzugs-Regel automatisch angewendet. (Quelle: Bundesrat/SRF, Abstimmung 28.9.2025.)
| Bezeichnung | Typ | Eigentümer | Eigenmietwert p.a. |
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Hypothekarzins, Darlehenszins und sonstiger Schuldzins sind ein realer Vermögensabfluss und mindern Überschuss und Vermögen; ihre Abziehbarkeit richtet sich nach Typ (Hypothekarzins ab 2029 nur noch via Ersterwerberabzug, siehe Abschnitt 6). Amortisationen sowie Einkäufe in Säule 3a / Pensionskasse sind hier demgegenüber vermögensneutral erfasst: es handelt sich um eine Umschichtung von Bargeld in Schuldenabbau bzw. Vorsorgekapital, die das Gesamtvermögen nicht verändert — Einkäufe in 3a/PK mindern aber das steuerbare Einkommen. Beträge gelten wie bei den Einkommen ab/bis Jahr (z. B. bis zur vollständigen Rückzahlung).
| Bezeichnung | Typ | Person | Betrag p.a. | Ab Jahr | Bis Jahr |
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Frei erfassbare Positionen wie Umbaukosten, energetische Sanierung, Denkmalpflege, Einkäufe usw. — inkl. wie lange sie steuerlich abziehbar sind. Fliesst als reale Ausgabe ins Vermögen und, wo abziehbar, mindernd ins steuerbare Einkommen ein.
| Bezeichnung | Person | Jahr | Betrag | Abzugsfähigkeit |
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Kanton wählen — die Progression (Staat + Gemeinde + direkte Bundessteuer, Hauptort) wird automatisch geladen. Quelle: Taxbooks GmbH, «Einkommenssteuerbelastung in den Kantonen – Natürliche Personen», Steuerjahr 2025 (Stand Version 1.1/2026), basierend auf dem Steuerrechner von Dr. Tax. Werte für Ihre effektive Wohngemeinde können abweichen — unten frei anpassbar. Kapitalauszahlungen werden separat und privilegiert besteuert — auch diese Tabelle wird automatisch pro Kanton geladen (Quelle: Taxware 2025 / VermoegensPartner AG, publiziert über schwiizerfranke.com; differenziert nicht nach Zivilstand).
Jährliches Update: im Quellcode stecken drei Objekte —
STEUERDATEN_KANTONE_2025 (ordentliches Einkommen, Taxbooks-Vergleichstabelle),
STEUERDATEN_KAPITAL_2025 (Kapitalauszahlungen, schwiizerfranke.com-Vergleichstabelle) und
KINDERABZUG_KANTONE_2024 (Kinderabzug, ESTV-Steuermäppchen «Kinderabzug», wird automatisch beim
Kantonswechsel in Abschnitt 1 übernommen). Für ein neues Steuerjahr genügt es, diese drei Objekte mit den dann
aktuellen Vergleichstabellen zu ersetzen.
| Einkommen ab CHF | Grenzsteuersatz % |
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| Auszahlung ab CHF | Grenzsteuersatz % |
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| Jahr | Alter P1 | Alter P2 | Ordentl. Einkommen | Kapitalauszahlung (netto) | Einkommenssteuer | Kapitalsteuer | Vermögenssteuer | Total Steuern | Ausgaben | Überschuss | Vermögen P1 | Vermögen P2 | Vermögen Total |
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